Begrenzter Lebens- und Wirtschaftsraum verträgt kein unbegrenztes Wachstum
Der Raumordnung in Tirol mit einer „besiedel- und bewirtschaftbaren Landesfläche von nur knapp 12 %“ (wovon nahezu die Hälfte bereits durch Infrastruktur, Gewerbe, Industrie, Tourismus und privaten Wohnraum etc. verbraucht ist) kommt ein ganz anderer Stellenwert zu, als bspw. in Flachländern mit hohen Grundreserven und muss daher sehr sorgfältig und sehr sorgsam umgegangen werden.
Gemeindegebiet Kundl:
Das Gemeindegebiet von Kundl erstreckt sich über 21,9 km2, wovon ein Anteil von 9,8 km2 Dauersiedlungsraum ist.
2011 waren insgesamt 216,67 ha im gesamten Gemeindegebiet von Kundl gewidmet.
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GESAMT [ha] |
BEBAUT [ha] |
UNBEBAUT [ha] |
Gesamtfläche |
2190 |
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Dauersiedlungsraum |
980 |
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Kerngebiete |
3,94 |
3,74 |
0,2 |
Wohngebiete |
61,36 |
48,49 |
12,87 |
Mischgebiete |
26,16 |
19,32 |
6,84 |
Landwirtsch. Mischg. |
16,93 |
14,04 |
2,89 |
Gewerbe- u. Industrie |
68,57 |
52,18 |
16,39 |
Sonderflächen |
24,91 |
24,91 |
0 |
Sonderflächen Sport |
14,8 |
14,8 |
0 |
GESAMT |
216,67 |
177,48 |
39,19 |
Stellungnahme zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Kundl:
Allgemein:
Die Bürgerliche Kundler Liste BKL bekennt sich zum Industrie- und Wirtschaftsstandort Kundl, spricht sich aber klar gegen unbegrenztes Wachstum auf Kosten des Lebens – und Naturraumes und der Landwirtschaft aus.
Die Herausforderung die sich uns stellt:
Wie können wir den Erhalt der natürlichen Ressourcen (naturbelassener Lebens- und Erholungsraum, landwirtschaftliche Nutzflächen) mit der Förderung eines lebendigen Wirtschaftsraumes in Einklang bringen?
Die Bürgerliche Kundler Liste BKL gibt zu bedenken:
Fruchtbarer Boden und naturbelassene Lebens- und Erholungsräume sind keine vermehrbare Ware! Im Sinne der nachhaltigen Versorgungssicherheit und der Gesundheit für unsere nachfolgenden Generationen ist es unverzichtbar diese Ressourcen zu bewahren.
Die Bürgerliche Kundler Liste BKL verweist und erinnert auf den Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung Kundl (Nov. 2011):
Freiflächen erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen, die mit ihrem Verlust ebenfalls unwiederbringlich verloren gehen würden. Die Freilandflächen erfüllen im Wesentlichen die landwirtschaftliche Produktions- und Vorsorgefunktion, die ökologische Ausgleichsfunktion und die Erholungsfunktion. Zum Erhalt dieser Funktionen und aufgrund der gegebenen Rechtsgrundlage wurden folgende Zielsetzungen für die Abgrenzung der überörtlichen Grünzonen festgelegt:
-die Erhaltung einer funktionsfähigen Landwirtschaft
-die Erhaltung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes
-die Erhaltung des Landschaftsbildes und
-die Erhaltung der Erholungsfunktion der Landschaft
Wir leben in einem Luftsanierungsgebiet und die Belastungen durch den Transit und weitere Betriebsansiedelungen werden in absehbarer Zeit nicht weniger! Zusätzliche Belastungen können wir uns aber nicht mehr leisten! Mehr denn je braucht der Mensch gesunde Erholungsräume, diese gilt es zu bewahren.
Nachhaltige Entwicklung von Kundl:
Ein fairer Interessensausgleich zwischen „gesundem“ Wirtschaftswachstum auf der einen Seite und Lebens - Naturraum und Landwirtschaft auf der anderen Seite ist die Herausforderung.
Eine nachhaltige Dorfentwicklung kann nur durch die gleichberechtigte und abgestimmte Umsetzung von sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Zielen realisiert werden und erfordert zudem die Schonung der Substanz sowie die Erhaltung der natürlichen Ressourcen.
Wir schlagen deshalb vor, einen eigenen Fachbereich in der Marktgemeinde Kundl für Zukunftsstrategie und Nachhaltigkeit zu installieren. Wie dies im Detail ausschaut, soll gemeinsam mit allen Fraktionen im Gemeinderat ausgearbeitet werden.
02.03.2013
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