Rechtsservicestelle Alpenkonvention von CIPRA Österreich
Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention am 7. November 1991 in Salzburg wurde ein bedeutender Grundstein gelegt. Mit dem österreichweiten Inkrafttreten der Rahmenkonvention bzw. aller Durchführungsprotokolle in den Jahren 1995 bzw. 2002 hat sich Österreich zur konsequenten Umsetzung des Übereinkommens verpflichtet.
Die vom Lebensministerium finanzierte Rechtsservicestelle-Alpenkonvention bei CIPRA Österreich setzt sich mit Fragen der rechtlichen Auslegung der Alpenkonvention, insbesondere ihrer Protokolle auseinander. Ziel der Rechtsservicestelle ist es, immer noch vorhandene Berührungsängste mit der Alpenkonvention abzubauen, um deren Potenzial aufzuzeigen bzw. auszuschöpfen und in weiterer Folge Entscheidungsprozesse zu erleichtern sowie den Verwaltungsapparat zu entlasten.
Ein Kreis von unabhängigen Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und einem Rechtsanwalt bildet den Kern dieses für den Alpenraum einzigartigen Gremiums. Konkret umfasst die Serviceleistung seitens der ExpertInnen eine erste, unverbindliche und allgemeine Auskunft zur Auslegung bzw. Umsetzung der Alpenkonvention. Mit dieser kostenlosen Einrichtung wird den nationalen Behörden aber auch Privatpersonen eine rechtlich fundierte Hilfestellung in Sachen Alpenkonvention gegeben.
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