Bürgermeister und Vertreter der Infrastrukturträger trafen sich im Sommer, um aktuelle Informationen zur Konstituierung des Wasserverbandes Unteres Unterinntal auszutauschen und eine aktuelle Studie zur alpinen Retention zu besprechen.
Für die Konstituierung des Wasserverbandes Unteres Unterinntal muss die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes zum Einspruch von Radfeld abgewartet werden. Erst nach einer Konstituierung können die Planungen wieder aufgenommen werden. Eine aktuelle Studie der Energie West zur alpinen Retention bringt keine neuen Erkenntnisse für die Planungen.
Landesverwaltungsgericht entscheidet über Wasserverband
Im Februar 2019 haben die sechs Gemeinden Breitenbach, Brixlegg, Kramsach, Kundl, Rattenberg und Wörgl gemeinsam mit ÖBB, TIWAG, ASFINAG und der Landesstraßenverwaltung die Gründung des Wasserverbandes für den Hochwasserschutz im Unteren Unterinntal beschlossen. Die Statuten wurden von allen Beteiligten in mehreren Sitzungen mit Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer und dem Baubezirksamt Kufstein ausgearbeitet. Am 11. März 2020 erging der positive Bescheid der Wasserrechtsbehörde zur Konstituierung des Verbandes und zur zwangsweisen Einbeziehung der Gemeinde Radfeld. Dagegen hat die Gemeinde Radfeld Einspruch erhoben; die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes dazu ist noch ausständig.
Planungen werden nach Konstituierung wieder aufgenommen
In den vergangenen fünf Jahre wurde in zahlreichen Treffen gemeinsam mit der Abt. Wasserwirtschaft ein sogenanntes Generelles Projekt für den Hochwasserschutz der betroffenen Gemeinden ausgearbeitet und breit diskutiert. Die Gemeinde Radfeld ist stark von diesem Projekt betroffen, da hochwassergefährdete Flächen künftig als Retentionsflächen genützt werden sollen. Deshalb wurden alle machbaren Anregungen aus über 200 persönlichen Grundeigentümergesprächen in die überarbeitete Projektvariante von 2018 aufgenommen. Es liegt im Interesse aller, dieses wichtige Projekt in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen zu planen und zu entwickeln. Aber dazu braucht es einen konstituierten Wasserverband. Denn die Detailplanung und in der Folge die Umsetzung der Schutzmaßnahmen kann nur vom Wasserverband in Auftrag gegeben werden. Erst nach einer positiven Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes bzw. nach einer finalen rechtlichen Beurteilung kann sich der Wasserverband konstituieren, die Planungsarbeiten wiederaufnehmen und den erforderlichen Hochwasserschutz umsetzen.
Wiederholte Kritikpunkte unberechtigt
Mehrfach wurden in der Vergangenheit insbesondere vom Verein Hochwasserschutz und deren Beratern, der Firma I.N.N. die fachlichen und rechtlichen Grundlagen der Gefahrenzonenpläne kritisiert. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat im März dieses Jahres unmissverständlich bestätigt, dass die Ausweisung der Gefahrenzonen verordnungsgemäß und nach den geltenden Richtlinien erfolgt ist und damit auch der hydrologische Längenschnitt bestätigt wurde.
Keine neuen Erkenntnisse bei Alpiner Retention
Schon 2017 hat eine Studie der Technischen Universität Wien aufgezeigt, dass ein Wasserrückhalt in alpinen Regionen keinen Beitrag für den Inn leistet kann, um insbesondere die Retentionsflächen von Radfeld zu verkleinern. Die Untersuchung hat nachgewiesen, dass selbst bei 130 kleineren Rückhaltebecken in den alpinen Seitentälern die Wirkung auf den Hochwasserabfluss im Unterinntal sehr gering wäre. Ein enormer Aufwand stünde einem minimalen Effekt gegenüber.
Wie würde die Situation aber beim Bau von – größeren – Speicherkraftwerken aussehen? Die Energie West hat sich damit in einer Studie mit dieser Frage beschäftigt. Diese Studie liegt dem Land Tirol nicht vor. Der Leiter der Abt. Wasserwirtschaft Markus Federspiel kann prinzipiell dazu sagen, dass Speicherkraftwerke ohne Zweifel eine Wirkung auf den Hochwasserschutz haben. Das allerdings erst dann, wenn sie in Betrieb sind. Und auch hier gilt: je weiter entfernt, desto geringer die Wirkung. Die Umsetzung von mehreren großen Speicherkraftwerken in absehbarer Zeit ist aber auch angesichts der gesellschaftlichen Diskussion und der langen Verfahrensdauer unrealistisch. Selbst die derzeit in Planung befindlichen Kraftwerke der TIWAG können erst dann einen Beitrag für den Hochwasserschutz leisten, wenn diese in Betrieb sind. Deren mögliche Wirkung wird aber jedenfalls in der Planung zum Hochwasserschutz im Unteren Unterinntal geprüft.
Hochwasserschutz ist JETZT notwendig
Die BürgerInnen und Bürger im Unterinntal warten nunmehr schon mehr als zehn Jahren auf die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Es ist den betroffenen Gemeinden, den Infrastrukturträgern und dem Land Tirol wichtig, dass die Umsetzung des Hochwasserschutzes nicht weiter hinausgezögert wird.